Die Deutschen sind, wie seit Jahrzehnten, die Reiseweltmeister in Europa. Für einige liegt es da nahe aus dem Hobby einen Beruf zu machen. Kleine und mittelgroße Reiseveranstalter finden durch das Internet neue Vermarktungswege und können so als Individualreiseveranstalter ihre Nische besetzen.
Für Steuerberater ergeben sich bei Reiseveranstaltern in der Beratung und in der buchhalterischen Betreuung ganz besondere Probleme.
Keine andere Branche erhält vor Leistungserfüllung soviel Fremdgeld und sollte daher immer ein genaues Augenmerk auf die Gewinn- und Ausgabensituation haben. Leicht verleiten die voll gefüllten Konten zum übermäßigen Ausgeben und lassen den Reiseveranstalter schnell in die Insolvenz schliddern.
Wir unterstützen Sie daher im Rahmen der Buchhaltung mit aktuellen Auswertungen, Hilfen bei der Kalkulation und einer Liquidationsvorschau.
Umsatzsteuerlich müssen Reiseveranstalter viele Sonderregelungen beachten. Vorneweg die Regelungen der Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Wenn diese nicht anwendbar ist, dann greift die Regelbesteuerung und es sind die vielen umsatzsteuerlichen Sonderregelungen für touristische Leistungen zu prüfen.
Um die steuerlichen Margen zu ermitteln Bedarf es in der Buchhaltung oder einem externen Controllingsystem erheblich mehr Aufwand als bei vergleichbaren Unternehmern. Dies führt sowohl bei den Mandanten als auch beim Steuerberater zu höheren Kosten und darf in der Kalkulation der Reisen nicht vergessen werden.
Die Lohnabrechnungen für unsere Reiseveranstalter erstellt unser Netzwerkpartner Lohn24.de. Aufgrund der Möglichkeit alle Lohnabrechnungsunterlagen weltweit auf dem Portal von Lohn24.de einsehen zu können und auch jedem Mitarbeiter dort einen Zugang einrichten zu können, fallen hier alle Papierbewegungen weg. Damit ist Lohn24.de ein idealer Partner für unsere meist sehr mobilen Mandanten aus der Touristik.