Von je her stark vertreten ist das Handwerk in Berlin Neukölln. Aus diesem Grunde betreuen wir viele Handwerker, wie Metallbauer, Fliesenleger, Maler, Holz- und Bautenschützer, Abbruchunternehmen, Gerüstbauer, Generalunternehmer und viele mehr.
Dabei beginnt die Betreuung mit der Beratung über die Wahl der richtigen Rechtsform, geht über die Hilfe beim Umgang mit Banken und das Forderungsmanagement bis hin zur Liquidation von Bau – GmbHs.
Für unsere Handwerker erstellen wir die laufende Finanzbuchhaltung und unser Kooperationspartner Lohn24.de erstellt die Lohnbuchhaltung. Bei der Finanzbuchhaltung wird dabei von vielen Handwerksfirmen, anders als bei vielen anderen unserer Dienstleister, häufig auf die klassische Buchhaltungsvorbereitung zurückgegriffen. Sortierte Belege mit Bankdatenimport sowie Excellisten für Kasse, Rechnungsausgang und Rechnungseingang wird von vielen noch der reinen Onlinevariante über Datev Unternehmen Online (s. hier) vorgezogen.
Die Regelungen nach § 48 ff. EStG zur Bauabzugssteuer und die Regelungen nach § 13 b UStG zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers stellen dabei im Rahmen der monatlichen Buchhaltung die größten Sondervorschriften im Handwerksbereich dar.
Die Lohnbuchhaltung für unsere Mandanten aus dem Baubereich fertigt unser Netzwerkpartner lohn24.de. Hier werden für unsere Mandanten sowohl klassische Lohn- und Gehaltsabrechnungen aber auch spezielle Baulohnabrechnungen erstellt.
Bei Beratungen bemühen wir uns, wie bei all unseren Mandanten, komplexe Sachverhalte verständlich zu vermitteln. Mit klaren Worten und ehrlichen Auskünften erhalten Sie bei uns Auskünfte zu Finanzierungen und Investitionen, ob es möglich ist Steuern zu optimieren und wo Sie Geld sparen können.