Für unsere buchführungspflichtigen Mandanten erstellen wir jährlich eine Bilanz und eine Gewinn – und Verlustrechnung.
Die grundlegenden Regelungen dafür ergeben sich aus dem Handelsregister, zuletzt modernisiert durch das Bilanzrechtsmoderniserungsgesetz (BilMoG).
Die Bilanzierungspflicht kann sich für kleine Unternehmen auch aus anderen Gesetzen, wie der Abgabenordnung oder dem GmbH – Gesetz ergeben.
Zu beachten sind die handelsrechtlichen und steuerlichen Regelungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse, aber auch bei der laufenden steuerlichen Betreuung, da hier u.U. auch Wahlmöglichkeiten hin bzw. weg von der Buchführungspflicht ausgeübt werden können.
Aufgrund des BilMoG hat sich das Handelsregister seit 2010 insoweit verändert, dass die Maßgeblichkeiten der Steuerbilanz für die Handelsbilanz weitgehend aufgehoben wurden. Für viele Mandanten werden daher in den nächsten Jahren jährlich zwei Bilanzen zu erstellen sein.