Steuerberater sind in ihren Leistungen an eine gesetzliche Gebührenordnung gebunden, so dass ihre Leistungsvergütung jederzeit nachprüfbar und kontrollierbar ist. Diese Leistungsvergütung wird je nach Aufgabenstellung berechnet. Die Steuerberatergebührenverordnung finden Sie unter der Rubrik „Impressum“.
Für die Erstellung der monatlichen Buchhaltung bildet der Jahresumsatz die Bemessungsgrundlage. Dabei beträgt der Gebührenrahmen für Finanzbuchhaltungen 2/10 bis 12/10 des für den entsprechenden Umsatz in Tabelle C der Gebührenordnung genannten Wertes.
Wie man sehen kann, ist der Gebührenrahmen relativ groß, da sich keine Buchhaltung mit der anderen vergleichen lässt. Die Preise für die Buchhaltung bestimmen die Art der Vorbereitung, die Anzahl der Buchungen und die Schwierigkeit der steuerlichen Sachverhalte.
Der „Einstiegspreis“ im Steuerbüro C. Kaik liegt bei 80 Euro monatlich. Diese monatliche Gebühr wird berechnet für Buchhaltungen bis zu einem Jahresumsatz von 50.000 Euro, die steuerliche Vertretung und die laufende steuerliche Beratung. Bei Umsätzen über 50.000 Euro können Sie ein gesondertes Angebot – abhängig von Ihrem Umsatz und vom Umfang der Buchhaltung – anfordern.
Wenn Sie Ihre Buchhaltungsvorbereitung mit dem Datev Portal „Unternehmen Online“ erledigen fallen noch zusätzlich 12 Euro bis 18 Euro für die Nutzung des Portals an. Dafür erhalten Sie dann eine Belegverwaltung, können Ihren Zahlungsverkehr darüber gestalten und eine Auftragsverwaltung. Näheres dazu finden Sie bei der Finanzbuchhaltung.
Die Kosten für den Jahresabschluss und die Steuererklärungen richten sich nach Ihrem Umsatz, Ihrem Gewinn und Ihrem Betriebsvermögen.
Eine überschlägige Berechnung unserer Vergütung können Sie hier vornehmen: